Unter Psychotherapie versteht man wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren, mit deren Hilfe seelische Leiden gelindert werden sollen. Dabei werden besondere psychologische Techniken und Methoden genutzt. Die Behandlung erfolgt vor allem in Gesprächen von jeweils 50 Minuten Dauer, einzeln, in der Gruppe oder als Kombination von beidem. Wie so etwas ablaufen kann, zeigt beispielhaft unsere Rubrik „Therapiestunde“, in der jeden Monat Psychotherapeutinnen und -therapeuten aus ihrer Praxis erzählen.
In Deutschland gibt es vier psychotherapeutische „Richtlinienverfahren“: Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Bei ihnen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung, wenn bei der Patientin oder dem Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt wird, zum Beispiel eine Form der Depression. Zudem muss der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin über eine Kassenzulassung verfügen. Eine Kostenübernahme kann in Absprache mit der Krankenkasse unter Umständen aber auch möglich sein, wenn diese nicht vorliegt.
Wer Psychotherapie anbieten darf und unter welchen Bedingungen, ist im Psychotherapeutengesetz geregelt. Psychotherapeutin oder Psychotherapeut darf sich in Deutschland nur nennen, wer ein anerkanntes Studium der Medizin, Psychologie oder Psychotherapie absolviert hat oder – im Falle einer Behandlung ausschließlich von Kindern und Jugendlichen – ein pädagogisches Studium an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule. Zudem muss er oder sie zusätzlich eine Weiterbildung in einem der genannten Verfahren abgeschlossen haben.
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