Frau Zumbach, was muss in einer Familie geschehen sein, damit das Familiengericht eingeschaltet wird und dann auch Sie als psychologische Gutachterin aktiv werden?
Sehr viel. Wenn ein Kind zum Beispiel beim Kinderarzt oder in der Kita auffällt, weil es in seiner Entwicklung verzögert ist oder verhaltensauffällig ist, dann können Arzt oder Erzieher erst einmal ein Gespräch mit den Eltern führen. Wenn das nicht hilft, können sie das Jugendamt informieren. Das unternimmt dann meist einen…
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