Können psychische Erkrankungen so unheilbar oder tödlich sein wie eine Krebserkrankung?
Das Spektrum unheilbarer psychischer Erkrankungen ist gar nicht so klein, und einige führen auch zum Tod. Die Alzheimerdemenz ist nicht heilbar und verkürzt das Leben. Essstörungen gehören zu den potenziell tödlich verlaufenden Erkrankungen. Das „Stimmenhören“ im Rahmen einer Psychose kann lebensbeendende Appelle beinhalten. Wiederkehrende Depressionen gehen oft mit suizidalen Gedanken sowie vertieften Sterbewünschen einher und sind der Hauptauslöser für Suizide.
Sterbehilfe ist umstritten, aber vor allem im Kontext psychischer Erkrankungen kochen die Emotionen hoch. Wieso?
Dies geschieht einmal wegen der Fragwürdigkeit und der überwiegenden Instabilität des Suizidwunschs bei psychisch Erkrankten. Hier steht die Frage im Raum, ob dieser Wunsch ein stabiler, authentischer Wunsch ist oder ob er durch die psychische Störung ausgelöst wird beziehungsweise Symptom dafür ist. In meiner Praxiserfahrung ist der Wunsch nur bei einer einzigen Person stabil geblieben. Alle anderen hielten an dem Wunsch, mittels assistierten Suizids aus dem Leben scheiden zu wollen, im Verlauf oder nach der Therapie nicht mehr fest.
Behandlerinnen und Behandler sind in der Beurteilung des Sterbewunsches folglich unsicher, und sie müssen sichergehen, dass die betreffende Person die Tragweite ihrer Entscheidung und die Informationen dazu versteht und urteilsfähig ist. Diese Aspekte führen dazu, dass bei Gesetzentwürfen wie jetzt in Deutschland psychisch Erkrankte von der Möglichkeit des assistierten Suizids ausgeschlossen werden. Das ist nicht akzeptabel.
Sie wären also dafür, ihnen trotz der Unsicherheit Sterbehilfe anzubieten?
Proaktiv anbieten nicht. Ihnen den eigenen Wunsch aber zu verwehren und sie bei der Gesetzesentwicklung auszuschließen ist meines Erachtens eine Diskriminierung von psychisch Erkrankten im Sinn der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen, die eine Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung vorsieht. Warum soll das Selbstbestimmungsrecht von psychisch Erkrankten an dieser Stelle im Vergleich zu den körperlich Erkrankten eingegrenzt werden?
Bei einem krebserkrankten Menschen haben viele Verständnis für den assistierten Suizid. Ich bin der Ansicht, dass bei den neu zu entwickelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen die Hürden für den assistierten Suizid für alle gleich hoch sein sollten. Hoch, weil ein endgültiger Entscheid oft voller eigener emotionaler Ambivalenzen ist und das soziale Umfeld mitbetrifft. Hier fachlich gut zu begleiten ist immens wichtig.
Hegen wir also unterschiedliche Standards im Umgang mit körperlichen und psychischen Erkrankungen, wenn es um Sterbehilfe geht?
Ja, sogar von psychiatrischen Fachpersonen wird die Rationalität eines Sterbewunsches von psychisch Erkrankten in Zweifel gezogen. Es gibt aber ein rational nachvollziehbares unheilbares, unerträgliches Leiden bei psychisch Erkrankten. Wer immer wieder eine tiefe Depression erleiden muss, der weiß, was auf ihn zukommt und ob er das will oder eben nicht mehr. Die Rationalität des Entschlusses infrage zu stellen nimmt Patienten nicht ernst.
Ich bin für eine verstärkte Palliative-Care-Strategie und eine Beschleunigung beim Ausbau des stationären wie ambulanten palliativen Angebots, ohne den assistierten Suizid zu verbieten. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben die höchsten Gerichte in Deutschland und auch Österreich den Menschen eindeutig eingeräumt.
André Böhning ist Theologe und Philosoph und in der Psychiatrie St. Gallen (Schweiz) tätig.
Das von André Böhning herausgegebene Buch Assistierter Suizid für psychisch Erkrankte. Herausforderung für die Psychiatrie und Psychotherapie ist bei Hogrefe erschienen (232 S., € 34,95).